Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit

 
Der demografische Wandel bringt auch eine neue Variante der bekannten Vereinbarkeitsproblematik mit sich: Die Pflege von Familienangehörigen. Heute leben in der Bundesrepublik über drei Millionen hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Privathaushalten. Die Hauptpflegelast wird immer noch von weiblichen Angehörigen (Töchter, Schwiegertöchter, Ehefrauen) getragen, die häufig selbst noch berufstätig sind. Viele dieser Frauen sehen sich nach der Familiengründungs- und Erziehungsphase erneut im Zwiespalt zwischen beruflicher Tätigkeit und der Sorge für die unterstützungsbedürftigen Angehörigen. Es stellt sich oftmals das Problem, wie die Pflege der Angehörigen mit der Berufstätigkeit vereinbart werden kann. Im Bereich der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung sind bereits viele arbeitsplatzbezogene Lösungen bekannt und auch schon in die Praxis umgesetzt worden. Die Vereinbarkeit von Erwerbtätigkeit und Pflegeleistungen hingegen ist den Arbeitgebern bisher kaum ins Blickfeld geraten. Sicherlich können prinzipiell viele betriebliche Maßnahmen, die zur Unterstützung von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung eingeführt wurden, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Pflegeverpflichtungen offeriert werden, da es zwischen diesen beiden Formen familiärer Unterstützung sehr viele Gemeinsamkeiten gibt. Dennoch dürfen aber bestehende Unterschiede nicht übersehen werden, die zum Teil andere betriebliche Unterstützungsformen erforderlich machen.

Ein von der Bundesregierung herausgegebenes, praxisorientiertes Handbuch informiert ausführlich über die Notwendigkeit des Auseinandersetzens mit diesem Thema und stellt Chancen und Möglichkeiten einer betrieblichen Unterstützung dar. Es gibt einen Überblick über den derzeitigen Kenntnisstand zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege, zeigt Belastungen der betroffenen Beschäftigten am Arbeitsplatz und in der Familie auf und beschreibt gleichzeitig die Auswirkungen einer mangelnden Vereinbarkeit auf die Betriebe. Schließlich werden Wege zur Realisierung und Umsetzung betrieblicher Maßnahmen in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung aufgezeigt. Die Bandbreite dort beschriebener möglicher betrieblicher Maßnahmen für erwerbstätige Pflegende kann grob untergliedert werden in:
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit- und Arbeitsorganisation
  • Information, Beratung und Vermittlung
  • Bereitstellung betrieblicher Serviceleistungen
  • Finanzielle Unterstützung
  • Schulung der Unternehmensführung (Management-Training)

 
Handbuch Teil 1
Handbuch Teil 2
   

   

Die Doppelbelastung durch Beruf und Betreuung älterer Angehöriger wird noch
zu wenig thematisiert.

Die Entwicklungspartnerschaft REchoke hat für Berufstätige mit zu pflegenden Angehörigen ein spezifisches Firmenseminar entwickelt, um Betroffene zu unterstützen und Interessierte auf das Thema vorzubereiten.

Eine Dokumentation illustriert die Enstehungsgeschichte, die Inhalte und Erfahrungen dieser Gesprächsrunden, abgerundet mit Interviews.

 
REchoke Pflege-Broschüre
   

   
Eine repräsentative Studie (Erwartungen an einen familienfreundlichen Betrieb – Erste Auswertung einer repräsentativen Befragung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern oder Pflegeaufgaben), die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem DGB erstellt hat, gibt Auskunft über Erwartungen an einen familienfreundlichen Betrieb und über Erfahrungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.

Ebenfalls können weitere Publikationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kostenlos bestellt bzw. heruntergeladen werden: http://www.bmfsfj.de
 
download Studie
   

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